Ein Werbeversprechen von 1&1 sorgt für Ärger.
gehofft hat, könnte enttäuscht werden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen vermittelt eine Werbeaktion von 1&1 einen Eindruck, der sich nicht immer mit den erwarteten Ausbauzeiten deckt.
Deshalb hat die Organisation den Anbieter abgemahnt.wird eine Werbeaktion zum Problem. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen wirft dem Anbieter vor,Verbraucherschützer entsteht die Erwartung, dass ein Glasfaseranschluss zeitnah genutzt werden könne. Hinweise auf mögliche Verzögerungen fanden sich hingegen nur in ergänzenden Informationen. Die Organisation kritisiert, dass solche Zusätze eine deutlich hervorgehobene Werbeaussage nicht relativieren dürften, wenn beide Aussagen am Ende nicht zusammenpassen (Quelle:Ein durchgeführter Online-Check zur Verfügbarkeit zeigt für ein konkret betroffenes Gebäude einen deutlich späteren Zeitraum für die Bereitstellung.
Demnach könnte der Anschluss erst nach dem Ende der Weltmeisterschaft verfügbar sein. Aus Sicht der Verbraucherschützer steht das im Widerspruch zu dem Eindruck, den die 1&1-Werbung zuvor vermittelt hat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert von 1&1, die beanstandete Werbepraxis künftig zu unterlassen. Dafür hat der Anbieter nach Angaben der OrganisationNach Ansicht von Experten sind die Zeitpläne für Ausbauprojekte den Unternehmen in der Regel bekannt.
Deshalb sollten mögliche Wartezeiten von Anfang an offen kommuniziert werden. Geschieht das nicht, könnten Kunden Erwartungen entwickeln, die sich später nicht erfüllen. Gerade beim Glasfaserausbau, der vielerorts ohnehin langsamer vorankommt als erhofft, könne so ein Vorgehen das Vertrauen zusätzlich belasten.
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