Das DFB-Sportgericht belegt den VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.
In der 85. Spielminute des DFB-Pokalspiels gegen Arminia Bielefeld am 19. Oktober 2022 brannte ein Stuttgarter Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
In der 85. Spielminute des DFB-Pokalspiels gegen Arminia Bielefeld am 19. Oktober 2022 brannte ein Stuttgarter Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab.
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