Sie ließ es zu, dass ein kleines jesidisches Mädchen qualvoll verdurstete - nun hat das Oberlandesgericht in München das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin gesprochen.
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München lastete ihr am Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.
Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
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