15 Jahre Haft für Fahrer eines tödlichen Menschenhandels-Unfalls

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15 Jahre Haft für Fahrer eines tödlichen Menschenhandels-Unfalls
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Das Landgericht Traunstein verurteilt einen Mann wegen Menschenhandels mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft. Drei weitere Männer, die als Scouts für den Transport dienten, wurden zu insgesamt 14 Jahren Haft verurteilt.

Ein Mann, der am 13. Oktober 2023 bei einem Unfall auf der Flucht vor der Polizei mit einem neunsitzigen Van mit 22 Personen an Bord an eine Leitplanke gerast ist, wurde vom Landgericht Traunstein bereits vor einigen Wochen zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah in dem Unfall, bei dem sieben Menschen ums Leben kamen, darunter ein sechsjähriges Kind, und viele weitere schwere Verletzungen erlitten, die Konsequenz von Menschenhandel mit Todesfolge .

An dem Tag überquerten drei weitere Männer in einem BMW die österreichisch-deutsche Grenze bei Burghausen, um dem Mercedes-Van als sogenannte Scouts vorauszufahren. Sie kundschafteten die Route aus und leiteten den illegalen Transport um eine Grenzkontrolle bei Simbach herum. Das Landgericht Traunstein verurteilte den zumindest teilweise geständigen Fahrer dieses Scoutfahrzeugs und Hauptorganisator der tödlichen Schleusung zu 14 Jahren Haft. Die beiden anderen Männer erhielten jeweils fünf Jahre Gefängnis. Die Ermittler kamen den drei Scoutfahrern über deren Handy-Kommunikation mit dem Fahrer des Vans auf die Spur. Auf dem Mobiltelefon des 23-Jährigen, der den Van-Fahrer angeworben hatte, selbst am Steuer des Scoutfahrzeugs saß und nach dem Auftauchen der Polizei an der A 94 über die Grenze zurückfuhr, fand sich eine Nachricht, in der er sich über einen verlorenen Wagen beschwerte, aber nicht über die Passagiere, die Verletzten oder die Toten. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin schloss die Kammer daraus auf eine menschenverachtende Gesinnung und orientierte sich bei der Strafzumessung auch deswegen am oberen Ende des Strafrahmens, der für Menschenhandel mit Todesfolge bis zu 15 Jahre Haft beträgt

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