18-Jähriger starb bei Zahn-OP: Ärzte müssen wegen verstorbenem Patienten vor Gericht

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18-Jähriger starb bei Zahn-OP: Ärzte müssen wegen verstorbenem Patienten vor Gericht
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Ein 18-Jähriger hat große Angst vor einer notwendigen Zahnbehandlung. Deshalb wird auf seinen Wunsch hin eine Vollnarkose vereinbart. Doch es treten Komplikationen auf und der Patient stirbt. Nun sagen die zwei angeklagten Ärzte in Hamburg vor Gericht aus.

Ein 18-Jähriger hat große Angst vor einer notwendigen Zahnbehandlung. Deshalb wird auf seinen Wunsch hin eine Vollnarkose vereinbart. Doch es treten Komplikationen auf und der Patient stirbt. Nun sagen die zwei angeklagten Ärzte in Hamburg vor Gericht aus.

Im Mai 2016 geht ein 18-Jähriger mit zahlreichen kaputten Zähnen gemeinsam mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis in Hamburg-Altona, um sich dort unter Vollnarkose mehreren Wurzelbehandlungen zu unterziehen. Doch dann kommt es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen und der junge Mann stirbt kurz danach in einem Krankenhaus.

Knapp acht Jahre später hat der Prozess vor dem Hamburger Landgericht gegen den Narkosearzt und die Zahnärztin begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Die Anklage ist überzeugt, dass der 18-Jährige nicht ordnungsgemäß über alle Risiken, alternative Behandlungsmethoden und die Art der Narkose-Überwachung aufgeklärt wurde.

Die Behandlung selbst war zulässig, die vom Patienten abgegebene Einwilligung aufgrund der mangelhaften Risikoaufklärung nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft aber unwirksam. Wegen der unsachgemäßen Narkose-Führung sei es zu dem Herz-Kreislauf-Versagen gekommen. Dies sei vom Anästhesisten falsch gedeutet worden. Deshalb habe er den Rettungsdienst zu spät alarmiert.Zum Prozessauftakt räumte der Anästhesist Fehler ein.

Schließlich habe sie einen Rettungswagen angefordert. Doch der 18-Jährige starb noch am Abend im Krankenhaus. Sein Tod tue ihr unendlich leid und belaste sie sehr, sagte die Zahnärztin. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Das Gericht hat bislang insgesamt zehn Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt.

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