24-Jähriger wegen Sprengung mehrerer Geldautomaten vor Gericht

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Nach drei Automatensprenungen setzte der Zufall der Bande um einen Potsdamer ein Ende. Er muss sich nun vor Gericht verantworten. Seine Mittäter hält der 24-Jährige geheim. 80.000 Euro der Beute seien in seine Drogensucht geflossen.

Nach drei Automatensprenungen setzte der Zufall der Bande um einen Potsdamer ein Ende. Er muss sich nun vor Gericht verantworten. Seine Mittäter hält der 24-Jährige geheim. 80.000 Euro der Beute seien in seine Drogensucht geflossen.

Ein 24-Jähriger muss sich seit Freitag am Landgericht Frankfurt wegen der Sprengung mehrerer Geldautomaten verantworten. Insgesamt werden dem Potsdamer drei Taten in Bankfilialen in Strausberg , Fürstenberg/Havel und Liebenwalde vorgeworfen. Diese haben sich zwischen März und Mai des vergangenen Jahres ereignet.

An allen Sprengungen waren jeweils zwei weitere Mittäter beteiligt. Das belegen die Aufnahmen von Überwachungskameras, die zum Prozessauftakt gezeigt wurden. Die Identität der Komplizen wollte der 24-Jährige vor Gericht allerdings bis dato nicht nennen, wie rbb-Reporter berichten. Als Grund gab er an, dass ihm und seiner Freundin andernfalls etwas angetan werde. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Mann hingegen als Kopf der Bande.

Das Gericht hatte dem Angeklagten vor dem Prozess einen sogenannten Deal angeboten. Im Falle eines umfassenden Geständnisses, müsse er maximal sieben Jahre ins Gefängnis. Der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann schilderte deshalb am Freitag ausführlich den Hergang der Sprengungen und erklärte dafür notwendige Utensilien und die Aufgaben der einzelnen Beteiligten.

Insgesamt wurden bei den Taten mehr als 130.000 Euro erbeutet. Den Großteil der Beute habe der Angeklagte nach eigenen Aussagen verwendet, um die Schulden seiner Drogensucht zu begleichen. Diese beliefen sich auf rund 80.000 Euro.Der Bundesrat hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Freigabe von Cannabis passieren lassen. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Damit wird der Konsum und der Besitz von Cannabis in begrenzter Menge zum 1. April legal.

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