Trotz dna-treffers und Überzeugung des Gerichts, der Angeklagte sei der Täter, wurde Nelu P. (54) wegen des Todesfalls von Karl-Heinz R. (60) freigesprochen. Das Gericht war sich nicht sicher, ob eines der für die Verurteilung notwendigen Merkmale erfüllt war. Totschlag hingegen sei inzwischen verjährt.
Sie sind sich sicher, dass ER der Täter ist. Doch auch wenn die Hoffnung groß war, 33 Jahre nach der Tat den Mörder von Blumenhändler Karl-Heinz R. zu verurteilen – am Mittwoch wurde der Angeklagte Nelu P. freigesprochen.
Die Begründung der Kammer ist bitter: Denn sie sei der festen Überzeugung, dass der Angeklagte der Täter ist, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Doch für eine Verurteilung wegen, der nicht verjährt, müssten bestimmte Merkmale vorliegen – und die Richter seien nicht sicher, ob eines erfüllt sei. Und: Totschlag hingegen sei inzwischen verjährt …wird also wohl nie gesühnt.
Doch es kam zum Streit! In dessen Verlauf so die Anklage, soll Nelu den 60-Jährigen mehrfach mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem zerrissenen Bettlaken im Schlafzimmer gefesselt und mit einem Stoffstück geknebelt haben. Dann habe er ihn mit einem Bettlaken erdrosselt.ging von Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat aus, in diesem Fall Raub.
Es konnte laut Gericht aber nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte die Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hauptbahnhof hatte, an sich nahm. Das würde das Mordmerkmal erfüllen.Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Tat damals zunächst nicht aufgeklärt werden. In den folgenden Jahren wurden die gesicherten Spuren mehrmals erneut kriminaltechnisch untersucht. Die DNA des Killers war überall an der Leiche gefunden worden.
Im Mai vergangenen Jahres endlich die erlösende Nachricht. Es gab eine DNA-Treffermeldung aus Italien: Es war die DNA des Rumänen. Nelu P. wurde damals von der Polizei in Großbritannien lokalisiert und nach Deutschland ausgeliefert. Nun ist er wieder frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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