72.000 Euro: Noch mehr Abfindung für Lehrer Rüdiger Borrmann

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Noch mehr Abfindung für Holocaust-Verharmloser

und Borrmann auf eine betriebliche Kündigung zum März 2022 und eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000 Euro geeinigt hatten. Das Land Berlin habe diesen innerhalb der vierwöchigen Frist widerrufen, hieß es vom Gericht.

Als Lehrer arbeiten wird Borrmann aber künftig nicht mehr. Das Arbeitsverhältnis wurde auf Antrag des Landes aufgehoben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Lehrer sei dem Land nicht mehr zumutbar, so die zuständige Kammer. Die Richter begründeten dies mit den Äußerungen des Lehrers.

Das Land hatte dem Mann im August 2021 gekündigt. Seitdem erhielt er Arbeitslosengeld. Das Arbeitsgericht Berlin hatte im September 2022 in erster Instanz die Kündigung bestätigt. Dagegen wehrte sich der 62-Jährige erfolgreich in zweiter Instanz vor dem LAG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision dagegen zum Bundesarbeitsgericht hat das Gericht nicht zugelassen.

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