Nürnberg - Wer die Steuererklärung für 2023 noch nicht erledigt hat, sollte sich beeilen. Spätestens bis zum 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt eingereicht sein, sonst droht ein teurer Zuschlag.
Sie ist lästig, raubt einem den letzten Nerv und rückt vor allem immer näher: Die Steuererklärung für das Jahr 2023. Die Abgabefrist steht kurz bevor und eine pünktliche Abgabe ist entscheidend, um unnötige Strafzahlungen zu vermeiden. Damit etwas Licht in die verwirrende Sache gebracht wird, hier ein kleiner Überblick.
Wenn die Steuererklärung nach 14 Monaten allerdings immer noch nicht eingereicht wurde, wird der Zuschlag in jedem Fall fällig. Wer zu spät dran ist, kann auch versuchen, eine Fristverlängerung zu beantragen. Das gehe ohne spezielles Formular, formlos schriftlich, wie die dpa berichtet. Die Verlängerung ist allerdings nur möglich, wenn man an der Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst schuld ist.
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