Seit Jahresbeginn werden neue Zuschläge zur Förderung der Heim- und Nachtdialyse gezahlt. Zu zwei bislang strittigen Punkten liefert die KBV nun Klarstellungen.
Berlin. Zur Abrechnung der Heim- und Nachtdialysen bei Erwachsenen hat der Bewertungsausschuss zwei Klarstellungen rückwirkend zum 1. Januar beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt. Sie betreffen die neuen Zuschläge, die seit Jahresbeginn zur Förderung beider Dialyseformen gezahlt werden.Zum einen geht es um Patientinnen und Patienten, bei denen im Vorfeld einer erstmaligen Heimdialyse eine intermittierende Peritonealdialyse durchgeführt wurde.
Uhrzeitangabe bei der NachtdialyseDie zweite Klarstellung betrifft die Angabe der Uhrzeit für den Zuschlag für die Nachtdialyse . Demnach reicht es aus, wenn Ärztinnen und Ärzte in ihrer Abrechnung das Ende der Dialysebehandlung angeben. Der ursprüngliche Beschluss sah vor, dass sowohl Anfang- als auch Ende-Uhrzeit der Nachtdialyse aufzuführen sind.
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