„Stimmen ausdrücklich nicht zu“: Die Erben des Künstlers Fritz Kühn sehen sich in ihren Rechten verletzt und im Umgang mit dem Werk Kühns eine Missachtung seiner Leistung.
Markus Wächter/Berliner Zeitungin Schönefeld werden rechtliche Bedenken laut. Die Erben des Künstlers Fritz Kühn, der schmiedeeiserne Geländer und Gitter für das Bauwerk anfertigte, verwehren sich gegen den geplanten Rückbau des Gebäudes und berufen sich dabei auf das Urheberrecht.
„Der geplante Abriss verstößt aus unserer Sicht gegen das Urheberrecht, das noch 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers gilt“, sagt Helgard Kühn, deren Ehemann Achim der Sohn des Künstlers Fritz Kühn und alleiniger Erbe der Urheberrechte ist, der Berliner ZeitungOhne Zustimmung des Künstlers oder der Inhaber des Urheberrechts dürfe nichts an Kunstwerken verändert werden, argumentiert Helgard Kühn.
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