Abschaffung der 45-jährigen Rente würde Ostdeutsche besonders hart treffen

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Abschaffung der 45-jährigen Rente würde Ostdeutsche besonders hart treffen
Gesetzliche Rente, 45-Jährige Versicherungsjahre, Rentenreform

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nutzen rund ein Drittel der Neurentner die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, im Westen dagegen 28 Prozent. Viele Menschen im Osten leben über 65 ausschließlich von der gesetzlichen Rente und haben geringere private oder betriebliche Altersvorsorge. Eine Abschaffung dieser Rentenform würde daher vor allem Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern treffen.

Die Artikel-URL wurde erfolgreich in Ihrer Zwischenablage gespeichert. Rentnerinnen und Rentner auf einer Parkbank: Im Osten geht jeder dritte Neurentner über die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren.

Die Rentenkommission will sie abschaffen. Jeder dritte Mensch, der in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ingeht, nutzt dafür die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Genau diese Rente will die Rentenkommission der Bundesregierung abschaffen. Zum Tag der Deutschen Einheit zeigt sich damit eine Lücke, die kein Rentenwert schließt.

Seit Juli 2023 ist ein Rentenpunkt in Ost und West zwar gleich viel wert. Doch die Reform träfe den Osten an seiner empfindlichsten Stelle.gingen 2025 in den drei Ländern 101.298 Menschen erstmals in Altersrente. 33.741 von ihnen nutzten die Rente für besonders langjährig Versicherte.unter Berufung auf Rentenversicherungsdaten einen Anteil von 32,8 Prozent. Im Westen seien es 28 Prozent gewesen. Der Grund liegt in den Lebensläufen.

Wer in der DDR ins Berufsleben startete, arbeitete meist früh und ohne lange Pausen, Frauen eingeschlossen. Die 45 Jahre kommen dadurch schlicht häufiger zusammen. Das zeigt sich auch in Berlin. In der Statistik der Rentenversicherung zählt Ost-Berlin zu den neuen Ländern, West-Berlin zu den alten.im Schnitt rund 1.682 Euro brutto.

Das ist die höchste Frauenrente in Deutschland. Männer kamen dort auf rund 1.847 Euro. Hohe gesetzliche Renten sind im Osten also keine Seltenheit. Sie sind nur fast immer das einzige, was im Alter aufs Konto kommt.

Nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung leben 74 Prozent der Menschen ab 65 im Osten bei der eigenen Alterssicherung ausschließlich von der gesetzlichen Rente. Im Westen sind es 47 Prozent. Eine Betriebsrente bekommen im Westen 32 Prozent der Älteren, im Osten nur 19 Prozent. Und wer eine hat, erhält im Westen netto rund 517 Euro, im Osten rund 255 Euro.

Ein Netz aus Betriebsrenten und privaten Policen, über Jahrzehnte gewachsen, gab es in der DDR nicht. Die Berliner Zeitung hatÄrmer sind Ost-Rentner deswegen nicht automatisch. Die Grundsicherungsquote ab der Regelaltersgrenze liegt laut Bericht im Osten ohne Berlin bei 1,7 Prozent, bundesweit bei 3,9 Prozent. Das Risiko im Osten ist nicht die Höhe der Rente, sondern dass sie allein trägt.3 Empfehlungen vorgelegt .

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll wegfallen, wer früher geht, soll grundsätzlich wieder Abschläge zahlen. Als Ersatz ist eine „Schutzrente“ vorgesehen. Sie soll nur greifen, wenn jemand lange eingezahlt hat und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Außerdem soll die Regelaltersgrenze ab Anfang der 2030er-Jahre an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach heutigen Prognosen wäre das etwa ein halbes Jahr mehr alle zehn Jahre. Ein Beispiel: Eine Frau aus Leipzig, Jahrgang 1966, hat mit 65 ihre 45 Versicherungsjahre voll. Nach heutigem Recht dürfte sie dann abschlagsfrei gehen.

Fällt die Regel weg, läge ihr Rentenbeginn zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67. Pro Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, macht 7,2 Prozent. Und zwar für den Rest ihres Lebens. Bei einer Rente in Höhe des mitteldeutschen Neurenten-Schnitts von 1.272 Euro fehlen ihr grob gerechnet rund 90 Euro im Monat.

Steigt ihre Regelaltersgrenze wie vorgeschlagen leicht an, wird der Abschlag noch größer. Das ist eine vereinfachte Modellrechnung nach geltendem Abschlagsrecht. Wie Übergänge und Stichtage im Gesetz aussehen, ist offen. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat in der Haushaltsdebatte am 11.

September im BundestagBereits Ende August hatte sie eine Übergangsfrist von rund fünf Jahren als Orientierung genannt. Die Abschaffung selbst sieht Bas kritisch, die Reform insgesamt trägt sie mit. , endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Einen offiziellen Referentenentwurf mit Stichtagen gibt es bislang nicht.

Bis ein Gesetz beschlossen ist, bleibt alles beim Alten. Jahrgang 1962 kann mit 45 Versicherungsjahren ab 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei gehen, ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65. Was rentennahe Jahrgänge jetzt tun sollten Wichtigster Schritt ist eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung. Gerade DDR-Zeiten und frühe Ausbildungsjahre fehlen im Versicherungsverlauf öfter, als viele denken.

Danach lohnt eine Rentenauskunft, die mehrere mögliche Startzeitpunkte durchrechnet. Kündigung oder Aufhebungsvertrag sollten warten, bis Stichtage und Übergangsregeln feststehen.

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