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Achtung bei Petersilie: Warum Sie die Blüten des beliebten Küchenkrauts nicht essen sollten

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Achtung bei Petersilie: Warum Sie die Blüten des beliebten Küchenkrauts nicht essen sollten
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Petersilie ist ein beliebtes Küchenkraut, doch ihre Blüten sind tabu. Eine Ernährungsexpertin erklärt, warum und welche Blüten von Kräutern und Pflanzen Sie gefahrlos genießen können.

Es ist ein bekanntes Sprichwort, dass die Optik beim Essen eine Rolle spielt. Speisen wie Salate oder Suppen werden zu einem echten Blickfang, wenn sie mit genießbaren Blüten dekoriert sind.

„Sie bringen nicht nur Farbe auf den Teller, sondern auch echt leckere Aromen“, so die Aussage von Katharina Holthausen, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Aber es ist Vorsicht geboten: Nicht jede blühende Pflanze kann ohne Weiteres verzehrt werden.

„Deshalb sollte man nicht einfach jede Blüte essen, sondern genau wissen, um welche Pflanze es sich handelt“, mahnt die Spezialistin. Als unbedenklich gelten beispielsweise die Blüten von Gewürzkräutern wie Salbei, Schnittlauch, Borretsch, Kapuzinerkresse, Bohnenkraut und Thymian. Ebenso genießbar sind die Blüten vieler verschiedener Zier- und Wildgewächse. Dazu zählen zum Beispiel Lavendel, Gänseblümchen, Löwenzahn, Wiesenschaumkraut und Gundermann.

Auch Rosen, Veilchen, Begonien, Dahlien, Herbstastern, Duftgeranien, Gladiolen, Kornblumen, Ringelblumen, Schlüsselblumen sowie Holunder- und Zucchiniblüten dürfen verwendet werden. Holthausen gibt jedoch zu bedenken: „Für Unerfahrene kann ein Pflanzenratgeber da sinnvoll sein, weil manche Blüten essbaren Arten täuschend ähnlich sehen, die aber gar nicht essbar sind.

“Allerdings sind nicht bei jedem Küchenkraut die Blüten ebenfalls zum Verzehr geeignet. Ein warnendes Beispiel der Verbraucherzentrale ist die blühende Petersilie. Der Grund dafür: In der Blütezeit produziert die Pflanze eine höhere Konzentration an ätherischen Ölbestandteilen. Diese können bei Aufnahme größerer Dosen gesundheitliche Probleme verursachen.

Ein weiteres Indiz: Die Blätter bekommen einen bitteren Geschmack und sind dann für die Zubereitung von Speisen unbrauchbar. Um jedes Risiko auszuschließen, sollte man ausschließlich unbehandelte Blüten verwenden, raten die Konsumentenschützer. Diese Sicherheit ist gegeben, wenn man die genießbaren Pflanzen eigenhändig im Garten oder auf dem Balkon züchtet. Das passende Saatgut dafür ist im Fachhandel erhältlich.

Für das Sammeln in der Natur existieren klare Vorschriften. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Mitnehmen von wilden Pflanzen nur „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“ gestattet. Das Abernten in großen Mengen oder für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Spezies, die dem Naturschutz unterliegen, wie beispielsweise Schlüsselblumen, dürfen keinesfalls gepflückt werden.

Ein Ratschlag zur Erntezeit: Laut den Verbraucherschützern ist der Vormittag optimal, sobald die Blüten sich komplett geöffnet haben. Sie sollten im Anschluss möglichst rasch weiterverarbeitet werden. Frisch bleiben sie für ein paar Stunden, wenn man sie in kaltes Wasser legt.

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