Achtung Hobbygärtner: Für diese Gartenarbeit kann es ein hohes Bußgeld geben

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Nürnberg - Lästiges Laub vor der Haustür? Beim Wegräumen gelten einige Regeln. Wer die nicht beachtet, schadet Tieren und Nachbarn und muss mit hohen Strafen rechnen.

- Lästiges Laub vor der Haustür? Beim Wegräumen gelten einige Regeln. Wer die nicht beachtet, schadet Tieren und Nachbarn und muss mit hohen Strafen rechnen.

Hinter dem Haus sollten fleißige Hobbygärtner noch vorsichtiger mit dem Rechen umgehen. In den Blätterbergen verstecken sich nämlich gerne kleine Gartenbewohner. "Laub ist ein natürlicher Winterschutz für Flora und Fauna", schreibt der Naturschutzbund und empfiehlt: Laub rechen ja, aber am besten nicht komplett wegräumen, sondern "liegenlassen, beispielsweise in Form eines Laubhaufens in einer Gartenecke".

Auch auf dem Rasen sollte man zumindest alle größeren Laubmengen entfernen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass sich verschiedene Pilzkrankheiten über den Winter ausbreiten. des Bundesumweltministeriums ist es in Wohngebieten verboten, laute Geräte "an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr zu nutzen. In diesen Gebieten gilt darüber hinaus für bestimmte lärmrelevante Geräte, wie zum Beispiel für Laubbläser und Laubsammler, grundsätzlich auch ein Betriebsverbot in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr.

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