AfD-Anzeige verpufft: Keine Ermittlungen gegen Correctiv

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Bislang gilt nur ein Teil der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Doch schon bald könnte das für die gesamte Partei gelten. Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ) zufolge arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits seit Längerem daran, die komplette AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht keine Anhaltspunkte für illegale Tonaufnahmen durch Correctiv. Ein anderer Teilnehmer des Geheimtreffens scheitert in Hamburg vor Gericht.

Potsdam – Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Investigativ-Portals Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

An dem Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam hatten neben dem früheren Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder derund der sehr konservativen „Werteunion“ teilgenommen.

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