Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen.
Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg.
Das Kölner Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Bezeichnung „Prüffall“ in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu komme. „Dieser Eingriff in die Rechte der AfD aus dem Parteiengrundrecht des Art. 21 GG und dem auch einer Partei zuzuerkennenden Persönlichkeitsrecht sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und auch unverhältnismäßig.“
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