Für die nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten gelten eigentlich hohe Hürden. Jetzt klagten zwei AfD-Politiker gegen den Verfassungsschutz – und verloren.
Jens Maier war Richter und AfD- Bundestag sabgeordneter. Vor dem Verwaltungsgericht in Dresden klagte er gegen seine Beobachtung durch den sächsischen Verfassungsschutz.ist es eine eigenartige Sache. Er darf Abgeordnete unter Beobachtung stellen und in seinen Berichten nennen – vorausgesetzt, er stuft deren Aktivitäten, mögen sie noch so legal sein, als mutmaßlich verfassungsfeindlich ein..
Personenbezogene Daten dürften gespeichert und genutzt werden, so das Gericht weiter, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Tätigkeiten des Betroffenen vorliegen oder dies für die Erforschung und Bewertung solcher Bestrebungen erforderlich“ sei. „Ausnahmen“ für Mitglieder des Bundestags oder eines Landtags gälten bei der Beobachtung nicht.ab 2015 die völkisch-nationalistischen Politiker der Partei sammelte.
Dirk Belling, Leiter der Abteilung Auswertung Rechtsextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz, entgegnete ihm: Der Bericht stelle nun einmal die Situation im jeweiligen Jahr dar. Daher sei auch die Namensnennung gerechtfertigt.
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