AfD-Politiker vor Gericht: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Höcke

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Halle - Im Prozess um eine verbotene Nazi-Parole fordert die Staatsanwaltschaft für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe und eine

Schon einmal ist Thüringens AfD-Chef Höcke wegen eines Nazi-Spruchs verurteilt worden. Was die Staatsanwaltschaft jetzt im zweiten Prozess fordert.-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Höcke hatte bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" ausgesprochen, das Publikum vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht, sagteDer Spruch wurde einst von der Sturmabteilung verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Wegen des gleichen Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

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