Das Urteil gegen Björn Höcke ist die zweite Niederlage für die AfD in dieser Woche. Weitere Prozesse drohen bereits.
Die AfD hat in dieser Woche zwei juristische Niederlagen hinnehmen müssen. Am Montag befand das Oberverwaltungsgericht in Münster, der Verfassungsschutz dürfe die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten . 'Der Rauchmelder der Verfassung schrillt', kommentierte der Vorsitzende Richter die Einschätzung des Gerichts. Und gut 30 Stunden später kam schon das nächste Urteil zur AfD, diesmal vom Landgericht in Halle an der Saale.
Der BGH prüft das Urteil des Landgerichts Halle freilich nur auf rechtliche Fehler, die Beweiswürdigung ist abgeschlossen. Das heißt: Der Sachverhalt, wie ihn das Landgericht festgestellt hat, gilt, und damit ist auch ein wesentlicher Streitpunkt in dem Verfahren geklärt - Höckes Kenntnis, dass die Losung 'Alles für Deutschland' eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung ist.
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