In Münster treffen erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht. Die AfD stellt die Maßstäbe des Gerichts infrage.
AfD und Verfassungsschutz : Erneut Schlagabtausch vor GerichtIn Münster treffen erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht. Die AfD stellt die Maßstäbe des Gerichts infrage.und Bundesamt für Verfassungsschutz ihren Schlagabtausch fortgesetzt. Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten über 470 Beweisanträgen.
Der Anwalt des Verfassungschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben."Es gab reichlich Zeit. DerWann es ein Urteil geben wird, war offen. Termine sind bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. Die AfD-Anwälte stellten am siebten Verhandlungstag weitere Anträge. Für die Entscheidungen musste der 5. Senat immer wieder die Sitzung unterbrechen.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
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