Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat der sächsische
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz angekündigt, im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen."Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen", sagte er am Montag dem Portal Zeit Online.
"Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen", betonte Maier. Dass das Oberverwaltungsgerichtdie Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt hat, stärke die wehrhafte Demokratie. "Nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen.
Die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner forderte, im Bundestag parteiübergreifend einen AfD-Verbotsantrag anzustoßen. "Es ist Zeit, jetzt zu handeln und in einem breiten Konsens der Demokratinnen und Demokraten im Bundestag einen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen", sagte sie dem Portal t-online. Ein solcher Antrag ist die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde.
Das OVG hatte am Montag nach sieben Verhandlungstagen entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. Das Gericht ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu.
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