Die Alternative für Deutschland (AfD) plant, die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld deutlich zu verschärfen. Im Wahlprogramm der AfD heißt es, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei vollen Beitragsjahren eintreten und zunächst auf sechs Monate beschränkt sein soll. Ein Jahr Arbeitslosengeld soll erst nach 15 Jahren im Job möglich sein.
Die AfD will den finanziellen Druck auf Arbeitslose spürbar erhöhen. Im Wahlprogramm heißt es: „Grundsätzlich soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei vollen Beitragsjahren eintreten und ist zunächst auf sechs Monate beschränkt. Für je zwei weitere Beitragsjahre erhöht sich der Anspruch um einen Monat.“ Heißt: Das Minimum an Bezugsdauer gibt es unter der AfD nach drei Jahren im Job statt wie derzeit nach einem.
Und ein Jahr Arbeitslosengeld gibt es mit der AfD erst nach 15 Jahren im Job und nicht schon nach zwei Jahren wie heute. Besonders hart träfen die Veränderungen über 50-Jährige, die in der Regel besonders häufig arbeitslos werden. Nach geltendem Recht können sie bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie in der Zeit davor vier Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bei der AfD müsste ein Arbeitsloser 39 Jahre lang beschäftigt gewesen sein, um zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen können – bevor sie ins Bürgergeld fallen.Zugleich soll für Ausländer generell der Bezug von Bürgergeld erschwert und auf ein einziges Jahr beschränkt werden – unabhängig davon, wie viele Jahre sie in die Sozialversicherung oder die Steuerkasse eingezahlt haben. In Deutschland gab es im September 2024 laut Bundesagentur für Arbeit 5,7 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ohne deutschen Pass. „Um es klar zu sagen: Für ausländische Bürger in unserem Land wird es keine Sozialleistungen mehr geben. Das werden wir streichen.“ Zum Beispiel wären dann ukrainische Flüchtlinge „nicht mehr bezugsberechtigt, weil sie nicht eingezahlt haben“.Im Programm heißt es zugleich wesentlich weitergehend: „Dazu wollen wir eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens fünf Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen.“ Im Interview wollte Kanzlerkandidatin Weidel diese Begrenzung auf ein Jahr nicht wahrhaben. Wer in die Sozialkassen eingezahlt habe, habe auch Anspruch auf Sozialleistungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Sie setzte sich damit wiederholt in Widerspruch zu ihrem eigenen Wahlprogramm
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