Das Bundesverfassungsgericht hat auch 2024 wieder Fälle aus dem Gesundheitswesen zu beackern – wenn auch nur wenige. Ein Überblick über die Agenda der Karlsruher Richter.
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will im laufenden Jahr über die Ende 2022 neu eingeführten Regeln zur Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten im Fall einer Pandemie entscheiden. Das kündigten die Karlsruher Richter anlässlich ihres diesjährigen Jahrespresseempfangs am Dienstagabend an. Weiteres Thema sind neuere Regelungen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben.
Nach den zuvor maßgeblichen geltenden „Empfehlungen“, die die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin in Berlin zusammen mit weiteren Fachverbänden erarbeitet hatte, drohe diesen eine Benachteiligung. Daraufhin hatte der Gesetzgeber Ende 2022 Kriterien für die Zuteilungsentscheidung sowie Dokumentations- und Mitteilungspflichten vorgegeben. Dagegen wenden sich zwei Fachärzte für Notfall- und Intensivmedizin.