Im Oktober 2023 ertappt die Polizei einen 20-Jährigen auf frischer Tat, wie er in Aichach einem Bekannten Cannabis verkauft. Das Urteil fällt milde aus.
Im Oktober 2023 ertappt die Polizei einen 20-Jährigen auf frischer Tat, wie er in Aichach einem Bekannten Cannabis verkauft. Das Urteil fällt milde aus.Weil er Cannabis an einen Bekannten verkaufen wollte und dabei von der Polizei erwischt wurde, musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.Weil er Cannabis an einen Bekannten verkaufen wollte und dabei von der Polizei erwischt wurde, musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft führte der Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres 25 Gramm Marihuana mit sich. Als er 1,5 Gramm davon an einen Bekannten verkaufen wollte, wurden die beiden von der Polizei überrascht, es kam zur Festnahme. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung stellten die Polizeibeamten beim Angeklagten eine geladene Schreckschusswaffe, Pfefferspray und ein Messer sicher.
In seiner Erklärung räumte Verteidiger Jörg Seubert den Tatvorwurf von Staatsanwalt Maximilian Klein im Namen seines Mandanten vollständig ein. Ihm täte es sehr leid und er habe seine Lehren aus der Festnahme gezogen. Der Angeklagte habe seit dem Vorfall alle Kontakte zu Personen abgebrochen, die ihn zu den Drogen gebracht hätten: „Ich sehe ein, dass ich einen großen Fehler begangen habe und ich will mein altes Leben hinter mich bringen.
Staatsanwalt Klein forderte eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Daneben beantragte er die dauerhafte Einziehung des nachgewiesenen Gewinns aus dem Drogenhandel in Höhe von 120 Euro sowie des Smartphones und der Waffen, mitsamt dem kleinen Waffenschein. Verteidiger Seubert wies in seiner Erklärung darauf hin, dass der Angeklagte, wenn man sich einen wünschen dürfe, der ideale Vertreter dafür sei.
Richterin Grosse verurteilte den 20-Jährigen zu einer Geldstrafe von 800 Euro, auch das Handy bekommt der Angeklagte nicht zurück. Als Tatmittel unterliege es der gesetzlich geregelten Einziehung. Der Angeklagte könne über seinen Rechtsanwalt aber einen Antrag auf Datenausleitung der für ihn persönlich wichtigen Kontakte und Fotos stellen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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