Laut Verfassungsgerichtshof wurden für die Aufklärung eines Untersuchungsausschusses zu wenige Akten geliefert und so die Arbeit der Opposition behindert.
Münster . Das von Ina Scharrenbach geführte Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales hat im sogenannten Aktenstreit gegen die Landesverfassung verstoßen. Das hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstag entschieden.
Scharrenbach hatte sich bislang bei der Lieferung der Akten auf den engen Zeitraum der Hochwasserkatastrophe von nur wenigen Tagen berufen. Laut Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, habe der Untersuchungszeitraum im Beweisbeschluss der Abgeordneten aber eindeutig die Zeit vom 9. Juli bis 9. September erfasst. Zwar sei im Auftrag für den Untersuchungsausschuss das Wort „während“ genannt worden.
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