Die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Das entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Bayern.
RUMMS- Urteil : Die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat erneut eine Klage abgewiesen. Grundstückseigentümern neben dem Kernkraftwerk hatten geklagt. Die vor mehr als 20 Jahren erteilte Genehmigung für das Lager für verbrauchte Brennelemente bleibt damit in Kraft. Das Atomlager ist bis 2046 genehmigt. Die Fotos zeigen die Kühltürme des Kernkraftwerks Gundremmingen. Links steigt aus den Türmen nach der Abschaltung kein Dampf mehr auf, rechts am Vortag ist Dampf zu sehen. Der einst größte Atommeiler Deutschlands ging am 31. Dezember 2021 vom NetzDer VGH bestätigte damit eine frühere Entscheidung. Bereits 2006 waren zum Start der Einlagerung Klagen gegen das Lager in Gundremmingen sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen worden.
Die Kläger in dem aktuellen Verfahren sahen nach wie vor ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisierten, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden sei.ist überzeugt, dass für solche Fälle ausreichend Vorsorge getroffen worden sei.
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