Alfons Schuhbeck jetzt Fall für Bundesgerichtshof

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Jetzt ist es offiziell: Alfons Schuhbeck wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die Begründung seiner Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sei fristgerecht eingegangen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Montag mit. „Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.“im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich.

Wie er die Revision begründet, blieb zunächst unklar. „Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen“, teilte Schuhbecks Sprecher mit. „Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.

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