US-Behörden wollen Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in insgesamt 40 Staaten abfragen, die meisten davon in Europa. Mit einem Kniff setzt sich die EU-Kommission an die Spitze der Gespräche über das Vorhaben.
Die US-Regierung will die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder nicht nur von Menschen, die in die Vereinigten Staaten einreisen, sondern auch von EU-Bürger:innen der US-Regierung teil. Washington garantiert damit, dass die Bürger:innen der betreffenden Staaten zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für maximal drei Monate ohne Visum einreisen dürfen. Die Regelung gilt gegenseitig, auch US-Staatsangehörige können die 40 Länder visafrei besuchen.
Die EU-Visapolitik gehört seit dem 1997 geschlossenen Vertrag von Amsterdam zum sogenannten Schengen-Besitzstand. Entsprechende Abkommen mit anderen Regierungen müssen deshalb für alle Schengen-Staaten gleichermaßen gelten. Über die Umsetzung und Befolgung der Visafreiheit wacht die EU-Kommission, die deshalb auch Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann.
Nun bereitet die Kommission eine Machbarkeitsstudie vor, „um die Durchführbarkeit eines Informationsaustauschs zwischen der EU und den USA im Hinblick auf ein verbessertes Grenzmanagement zu bewerten“. So steht es in der Fraglich ist auch, inwiefern die „Partnerschaft“ im EBSP auf vollständiger Gegenseitigkeit beruht, wie sie auch beim VWP üblich ist. Die Bundespolizei – die in Deutschland für die Grenzsicherung zuständig ist – dürfte demzufolge spätestens ab 2027 Zugang zu allen polizeilich gesammelten Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von US-Bürger:innen erhalten.Als Zweck des Datenaustauschs im EBSP wird die „Grenzsicherheit“ angegeben.
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