Rund ein Jahrzehnt später steht fest, dass Facebook durch Datenweitergabe an Cambridge Analytica Kanadas Datenschutzrecht verletzt hat. Strafe gibt es keine.
"... no user provided meaningful consent to all data disclosures by Facebook in the relevant period", sagt Kanada s Bundesberufungsgericht in einem Datenschutz prozess infolge des Cambridge-Analytica-Skandals. Denn Facebook s Nutzungsbestimmungen sind zu lang und zu vage. Das bedeutet: Facebook hat 2013 bis 2015 Daten von Nutzern ohne deren wirksame Zustimmung weitergegeben.
Außerdem seien Verträge zwischen digitalen Plattformen und Nutzern anders auszulegen als klassische Verträge. Denn Nutzer haben keinen Verhandlungsspielraum, sie können nur abnicken oder aussteigen. Darüber hinaus stellt das Gericht wichtige Leitlinien dafür auf, wie die Wirksamkeit datenschutzrechtlicher Zustimmungen nach kanadischem Recht zu bestimmten ist: Kontext, demographische Parameter des jeweiligen Users, die Art der Interaktion zwischen User und Datenverarbeiter, ob der Vertrag ausgehandelt oder einseitig vorgegeben wird, Deutlichkeit und Länge des Vertrages und seiner Klauseln, und wie etwaige Datenschutzeinstellungen voreingestellt sind.
In Kanada haben circa 272 Facebook-User TYDL genutzt. Doch damit bekam Cambridge Analytica auch die Facebook-Daten der Facebook-Friends. So bescherten 272 Teilnehmer die Daten von mehr als 600.000 Kanadiern, die nie gefragt wurden. Ähnlich in anderen Ländern: In Italien beispielsweise bescherten 57 Teilnehmer die Daten von weiteren 214.077 nichtsahnenden Italienern.
Als die Sache aufflog, beschwerte sich ein betroffener Kanadier beim kanadischen Bundesdatenschutzbureau . Dieses darf allerdings keine Strafen verhängen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Es empfahl, Facebook möge doch bitteNutzer darüber informieren, welche Informationen eine Anwendung benötige und für welchen Zweck, undDoch selbst gegen diese lauen Empfehlungen wehrte sich Facebook vor Gericht und gewann in erster Instanz.
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