Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärt Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022 für unwirksam. Die Preisanpassungsklausel verstößt gegen das Transparenzgebot, da Kunden ihre Rechte bei Preiserhöhungen nicht klar erkennen konnten. Für bestehende Abonnenten gelten vorübergehend wieder die alten Preise, und Verbraucher können individuelle Rückzahlungen fordern. Die Verbraucherzentrale NRW und die Justiz setzen sich für klarere Vertragspraktiken ein.
Eine Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshof s (BGH) unwirksam! Amazon hatte den Preis für Prime in Deutschland im September 2022 erhöht, ohne die Kunden vorher ausdrücklich um Zustimmung zu bitten.
Der Jahrespreis stieg von 69 auf 89,90 Euro, der Monatsbeitrag von 7,99 auf 8,99 Euro. Als Grund nannte Amazon damals gestiegene Kosten. Jetzt hat der BGH die entsprechende Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Sie verstoße gegen das sogenannte Transparenzgebot.
Konkrete Folgen für Amazon Kunden
Für Kunden sei nicht ausreichend klar gewesen, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen. Aktenzeichen: III ZR 205/25. Foto: Richard Vogel/AP/dpaFür Amazon und seine Kunden hat das Urteil konkrete Folgen: Der Online-Händler kündigte an, den Prime-Beitrag für bestimmte Kunden vorübergehend anzupassen. Betroffen sind Mitglieder, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15.
September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert besteht. Für diese Altkunden gelten damit vorerst wieder die alten Preise. Amazon will die entsprechenden Kunden vor ihrem nächsten Zahlungstermin über die Preisanpassung informieren. Für Kunden, die seit September 2022 den höheren Prime-Preis gezahlt haben, könnte es ebenfalls um Geld gehen.
Rückzahlungsmöglichkeiten für Kunden
Verbraucherinnen und Verbraucher können grundsätzlich individuell eine Rückzahlung fordern. Dabei müssen allerdings Verjährungsfristen beachtet werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene die letzten drei Jahre geltend machen. Wie hoch der Anspruch ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der höhere Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie war bereits vor dem Landgericht Düsseldorf und anschließend vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich gegen die Preisanpassungsklausel vorgegangen. Amazon wollte die Entscheidung in Karlsruhe anfechten - doch auch der BGH erklärte die Klausel für unwirksam. Die Richter stellten klar: Die Regelungen zu Preisanpassungen in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren nicht transparent genug!
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