Die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon bei seiner Erhöhung für bestehende Amazon-Prime-Abos im Jahr 2022 stützte, ist unzulässig.
Die Verbraucherzentrale NRW setzt sich auch in höchster Instanz durch und die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon bei seiner Erhöhung für bestehende Amazon-Prime-Abos im Jahr 2022 stützte, ist unzulässig.
Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit bestätigt das höchste deutsche Zivilgericht die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW. Amazon hatte die Preiserhöhung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt. Nach denVerbraucher:innen müssen vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen geschützt sein.
Besonders wichtig ist uns jetzt, dass die betroffenen Verbraucher:innen auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommenSammelklage soll zu viel gezahltes Geld zurückbringen Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften zum September 2022 erhöht. Der monatliche Beitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch die Preise für Prime Student wurden angehoben.
Als Grund nannte das Unternehmen unter anderem „setzt sich die Verbraucherzentrale NRW dafür ein, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis zurückerhalten. Verbraucher können sich weiterhin insWie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde. Je nach Tarif können das derzeit über 60 Euro sein.
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