Trotz vieler Streitpunkte hat der Bundesrat einer Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Damit soll der Anbau und Besitz der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden. Markus Söder (CSU) erklärte umgehend auf X, Bayern werde sich „an allem beteiligen, was das Gesetz stoppen oder verzögern könnte“.
Ab dem 01. April steht Cannabis nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen. Die Legalisierung bringt neue Regeln, die berücksichtigt werden müssen.für Personen über 18 legal. Doch trotz der Legalisierung bleiben noch Fragen offen. Beschlossen wurde von der Ampel-Regierung folgendes:Erwachsene Personen dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen.Die Pflanzen, Samen und das geerntete Cannabis muss kindersicher aufbewahrt werden.
. So schreibt etwa die Bundesärztekammer, dass die Menge „einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu cannabisbezogenen Störungen führt“. Befürworter hingegen argumentieren, die Menge müsse so hoch sein, um den illegalen Schwarzmarkt auszustechen.Künftig dürfen legal bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf zu Hause angebaut werden.
Ab 01. April darf man bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren. © Sebastian Gollnow/dpaKonsum von Cannabis, der an einigen Orten des öffentlichen Lebens untersagt ist. Das gilt besonders an Orten, an denen sich Kinder aufhalten. Dazu gehören Spielplätze, Schulen, Sportstätten wie Fußballstadien und ähnlichen. Konsumenten sollen mindestens 100 Meter Abstand zu solchen Einrichtungen halten. Auch auf dem eigenen Grundstück soll nicht in Gegenwart von Kindern gekifft werden. In Fußgängerzonen ist das Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls untersagt.
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