Änderung der Taxitarifverordnung zur Stärkung des Taxigewerbes
Erhöhung des Mindestlohns und allgemeine Preissteigerungen erfordern neue Einschaltgebühr und der Kilometer-Entgelttarife
Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen, der sog. Taxitarifverordnung, soll in der Stadtverordnetenversammlung durch Sofortbeschluss im Dezember geändert werden. Dafür wird sich der Hauptausschuss bereits am 30. November mit dem Thema befassen.
Damit eine Kostendeckung für das Taxigewerbe gewährleistet werden kann, ist beabsichtigt die Gebühren entsprechend anzupassen. So sollen mit der geänderten Gebührenordnung z. B. die Einschaltgebühr von 4,20 EURO auf 4,40 EURO und der Kilometertarif von 2,40 EURO auf 2,50 EURO bzw. von 1,90 EURO auf 2,10 EURO erhöht werden.
Die letzte Taxitarifanpassung fand zum 1. Juni 2022 statt. Mit diesem Beschlusses wurde Oberbürgermeister Mike Schubert auch aufgefordert, im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnes bis zum Jahresende 2022 eine weitere Anpassung der Taxitarife vorzubereiten. Der Vorschlag für eine sofortige Beschlussfassung begründet sich aus der derzeitigen wirtschaftlichen Notlage der Taxiunternehmen.
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