Änderung der Verordnung beschlossen: Bayern verbietet Gendern an Unis und Schulen

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Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt: Diese Genderzeichen sind in bayerischen Behörden und Bildungseinrichtungen künftig tabu. Die CSU argumentiert unter anderem mit der Verständlichkeit.

. Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals »klarstellend ergänzt« worden, hieß es.). Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die »Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten«.

Hermann zufolge sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gendergap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. »Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen«, teilte die Staatskanzlei mit.»Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen«, sagte Herrmann.

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband begrüßte die Entscheidung »weitestgehend«. Er interpretiert die Entscheidung so, dass Lehrkräfte nicht verpflichtet sind, das »Gendern« von Texten mit Sonderzeichen als Fehler zu werten.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte im Juli entschieden, dass Genderzeichen nach wie vor nicht Kernbestand der deutschen Orthografie sind. Es sind demnach auch weiterhin keine regulären Zeichen. Lesen SieDie amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen.

Ein Bündnis aus Gewerkschaften und Verbänden hatte die Pläne der Landesregierung Anfang Februar heftig kritisiert und die bayerischen Landtagsabgeordneten aufgefordert, das angekündigte Verbot geschlechtergerechter Sprache an den Schulen und Hochschulen des Freistaats zu verhindern, wie unter anderem dasberichtete.

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