Das deutsche Datenschutzgesetz soll geändert werden. Ein Teil davon ist gut für Verbraucher:innen, ein anderer öffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, zu mauern. Datenschützer fordern, den Passus unbedingt zu streichen.
Laut dem Entwurf sollen etwa künftig bestimmte Daten nicht mehr genutzt werden dürfen, um die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Menschen einzuschätzen. Zu diesen Daten gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Es soll auch einfacher werden, Auskunft über das Zustandekommen des eigenen Scores zu erhalten.
Daher lehne der vzbv die vorgeschlagene Einschränkung ab. Sie sollte nach Meinung der Verbraucherschützer im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozess gestrichen werden. Der vzbv hatte dies bereits in „Der Entwurf vermittelt den Eindruck, dass das BMI die Schwäche der Datenschutzkonferenz gesetzlich festschreiben will, anstatt diese zu stärken“, kritisierte der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Benjamin Wolf, im September. Diese Kritik kann heute unverändert stehen bleiben. Anstatt für einheitlichere und schnellere Aufsichtsentscheidungen zu sorgen, will die Ampel den Status Quo zementieren.
>> „Hier werden Internetkonzerne und andere Unternehmen geradezu dazu eingeladen, Datenauskünfte pauschal zu verweigern und Betroffenen ihr Transparenzrecht zu verwehren“,
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