Änderungen am Wahlrecht: Merz kritisiert Ampel

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das Teile der Wahlrechts-Reform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz wirft den Ampel-Fraktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht s mangelnden Kompromisswillen beim Wahlrecht vor. Nach einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen schrieb Merz an die Abgeordneten der CDU / CSU -Fraktion: «Wir haben eine alleine auf die Sperrklausel und die Grundmandatsklausel beschränkte Verhandlung über das Wahlrecht noch in der laufenden Wahlperiode abgelehnt.

«Da das Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt hat, sind wir übereingekommen, dass es keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben soll», erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Auch die «Rheinische Post» hatte berichtet.

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