Änderungen beim Elterngeld sollen nicht rückwirkend gelten Elterngeld Familienpolitik
Diesem Vorschlag zufolge sollen künftig Eltern nur dann noch Anspruch auf Elterngeld haben, wenn ihr gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 150.000 Euro liegt. Derzeit liegt die Obergrenze bei 300.000 Euro. Infolge der Senkung der Einkommensgrenze hätten nach Schätzungen des Familienministeriums künftig rund 60.000 Familien keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung während der Elternzeit.
Mit dem 2007 eingeführten Elterngeld werden Menschen unterstützt, die nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten und damit kaum oder kein Geld verdienen. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes, den sie vor der Geburt hatten. Das Elterngeld beträgt pro Monat mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Bei höheren Einkommen steigt es somit nicht mehr an.
Das Elterngeld wird höchstens 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Im vergangenen Jahr bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gut 1,8 Millionen Personen Elterngeld.
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