Das Amtsgericht Hamburg hat einen 35-jährigen Mann aus Guinea-Bissau wegen Bedrohung von Polizisten mit Messern und Brandstiftung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte am 6. Juni 2022 Polizisten in einem Hinterhof auf St. Pauli mit zwei Messern bedroht. Drei Monate später zündete er mehrere Müllbehälter in der Nähe der Reeperbahn an.
hat das Amtsgericht Hamburg einen Angeklagten zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 35-Jährige am 6. Juni vergangenen Jahres Polizisten mit zwei Messern bedroht.
Die Beamten hatten den Angeklagten nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Drogenhandel in einem Hinterhof auf St. Pauli kontrollieren wollen. Statt die Anweisungen der Beamten zu befolgen, habe der Mann die Messer ergriffen und sei mit den Worten „I kill you“ langsam auf die drei Polizisten zugegangen, wobei er mit einem Messer Stichbewegungen machte.
Obwohl die Beamten androhten zu schießen und Pfefferspray einsetzten, ließ der Mann die Messer nicht fallen. Erst als auch Anwohner auf den Angeklagten einredeten, ließ er sich festnehmen. Einer der Polizisten sagte als Zeuge vor Gericht, dass er einen Finger schon am Abzug seiner Dienstwaffe gehabt habe. Der Angeklagte verhielt sich in der Situation sonderbar.
Die Polizei leitete nach Zeugenhinweisen eine Sofortfahndung ein. Die Beamten nahmen den 35-Jährigen fest, als er gerade zwei Papiercontainer zusammenschob und in Brand setzen wollte. Einer der Polizisten zog den Arm des Angeklagten aus dem Container, als dieser schon den Finger an einem Feuerzeug hatte. Ein Richter erließ danach einen Haftbefehl.Nach Angaben des Gerichts ist der Angeklagte mehrfach vorbestraft, auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung beantragt. Der Verteidiger hatte im Anklagepunkt Brandstiftung Freispruch gefordert. Im Fall der Bedrohung der Beamten hatte er sich für sechs Monate Gefängnis ausgesprochen, die allerdings durch die Untersuchungshaft abgegolten sein sollten. Am heutigen Mittwoch verurteilte das Gericht den Angeklagten zu zwei Jahren Haftstrafe, ohne Bewährung.
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