Koblenz - Der Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis ist mit einem Freispruch des Angeklagten zu Ende
Vor fast 33 Jahren stirbt ein Mann bei einem rassistischen Brandanschlag im Saarland. Der Prozess wegen Beihilfe zum Mord endet mit einem Freispruch. Im Fokus steht ein Satz am Vorabend der Tat.in Saarlouis ist mit einem Freispruch des Angeklagten zu Ende gegangen.
In dem Verfahren war eine Aussage des Angeklagten am Vorabend des Brandanschlags entscheidend. Die Anklage hatte dem heute 55-Jährigen vorgeworfen, angesichts rassistischer Ausschreitungen in Ostdeutschland zum bereits verurteilten Täter und einem dritten Mitglied der damaligen Neonazi-Szene inIn verschiedenen Verhören habe der Hauptbelastungszeuge gesagt, dass der Angeklagte sinngemäß von "passieren" gesprochen habe, sagte der Vorsitzende Richter.
Für eine Beihilfe zum Mord müsse eine Aussage eine klare Angriffsrichtung vorgeben, so der Richter. Für eine vorsätzliche Anstiftung zu einem Brandanschlag sei der Satz dagegen kein Nachweis. Dass mit "so etwas" konkret ein Brandanschlag gemeint gewesen sei, sei nicht erwiesen.
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