Anspruch auf Hitzefrei? Was am Arbeitsplatz gilt

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Wegen hoher Temperaturen am Arbeitsplatz einfach zu Hause bleiben? Darauf haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch. Aber der Arbeitgeber hat laut Vorschriften dafür zu sorgen, dass die Gesundheit nicht gefährdet ist.

Hitzefrei – das können Beschäftigte sich wünschen oder sogar einfordern. Einen Anspruch darauf aber haben sie nicht. Allerdings hat der Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine allgemeine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden.Einen frühen Feierabend, weil das Thermometer über 30 Grad anzeigt, kann der Arbeitgeber zwar gewähren, muss er aber nicht.

Auch die Gleitzeit kann genutzt werden, man kann also die Arbeitszeit in die Morgen- oder Abendstunden verlegen, wenn es kühler ist. Ab einer Innentemperatur von über 35 Grad ist der Raum zum Arbeiten nicht mehr geeignet. Dann darf der Beschäftigte sich weigern, dort tätig zu werden. Er hat ein Recht auf längere Abkühlpausen oder einen anderen Raum.Wer mit Ventilator oder einer mobilen Klimaanlage anrückt, sollte das zuvor mit der Firma absprechen.

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