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stammenden Frau abgewiesen, deren Aufenthaltserlaubnis der Kreis Warendorf wegen Antisemitismusvorwürfen widerrufen hatte. Die Frau war 2016 mit ihrer Familie eingereist und hatte erfolglos Asyl beantragt.
Danach beantragte sie erfolgreich die Erteilung einer »Chancen-Aufenthaltserlaubnis«. Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis inIn ihrem WhatsApp-Status habe sie aber antisemitische Bilder veröffentlicht. Zu sehen gewesen sei unterem anderem ein »Bild Adolf Hitlers mit einem den Holocaust in zynischer Weise verharmlosenden Text«.
Diese Argumentation akzeptierte das Gericht nicht. Ein bloßes Lippenbekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung reiche nicht für eine Aufenthaltserlaubnis. Der Frau sei ihre Unwissenheit auch nicht abzunehmen, da sie an verschiedenen Kursen teilgenommen und den deutschen Einbürgerungstest bestanden habe. Die Entscheidung der Kreisbehörde sei deshalb rechtens. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
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