Seit dem 1. März 2023 müssen Arbeitnehmer trotz einer positiven Corona-Infektion zur Arbeit, es sei denn, sie haben Symptome oder der Arbeitgeber erlaubt es nicht. Welche neuen Regeln und Pflichten gelten?
hat seinen einstigen Schrecken verloren. Das Virus ist zwar immer noch da, strenge Regeln und Maßnahmen um das Virus einzudämmen, wie noch zu Zeiten der Pandemie gibt es nicht mehr .gibt es nicht mehr. Auch die Arbeit sschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Aber darf man jetzt zur Arbeit , wenn man positiv auf Corona getestet ist? Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.Seit dem 1.
März 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Allerdings nur, wenn sie keine Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege teilt ebenso mit, dass Betroffene, wie bei anderen akuten Atemwegsinfektionen auch, bei einer Infektion mit dem Coronavirus zu Hause bleiben sollen, wenn sie krank sind und Symptome haben. So schützen sie auch andere vor einer Ansteckung. Grundsätzlich kommt es bei der Anwesenheitspflicht trotz einer Corona-Infektion auf die Vorgaben des Arbeitgebers an. Laut Gesundheitsministerium können Arbeitgeber selbst festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann die Arbeit auch aus dem Home Office erfolgen. Allerdings gibt es dazu keine Verpflichtung mehr.Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz sowie im Home Office verantwortlich, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden sollte. Denn auch wenn Corona nicht mehr so gefährlich ist
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