Zum 1. Januar 2024 sollen die Regelsätze für das Bürgergeld um rund zwölf Prozent erhöht werden. Experten und Politiker, die deswegen schimpfen, dass sich Arbeit nicht mehr lohnen würde, haben aber Unrecht. Nur in Extremfällen trifft der Vorwurf zu.
Zum neuen Jahr gibt es mehr Geld für arbeitslose Menschen. Der Regelsatz des Bürgergeldes soll nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil um rund zwölf Prozent von 502 auf 563 Euro pro Monat steigen. Analog steigen auch die Regelsätze für Kinder in Bürgergeld-Haushalten.
Das ruft Kritik hervor. Besonders die Handwerksverbände finden die Erhöhung nicht gut. „Es ist in meinen Augen eine Missachtung der Arbeitenden“, sagt Ralf Luther, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg gegenüber dem MDR. Auch der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn ist gegen die Anhebung: „Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet“, sagt er gegenüber der „Bild“-Zeitung.
Die Kritik, dass sich Arbeit angesichts höherer Sozialleistungen nicht mehr lohne, ist wahrscheinlich so alt wie der Sozialstaat. Auch bei der Einführung des Bürgergeldes im vergangenen Jahr – was mit einer Erhöhung der Regelsätze gegenüber dem bisherigen Hartz IV einherging – wurden aus der Opposition und Wirtschaftsverbänden entsprechende Stimmen laut.
Bei Mindestlohnempfängern ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Lohn geringer. Singles gehen hier arbeitend noch mit einem Plus von 227 Euro aus dem Monat, kinderlose Paare erarbeiten 1187 Euro mehr als Bürgergeld. Die Sozialleistung lohnt sich allerdings für Alleinerziehende mehr als ein Mindestlohnjob. Das ist anders als im Vorjahr. Ab 2024 würden sie 218 Euro mehr durch Bürgergeld kassieren als durch Arbeit und Kindergeld.
Erstens handelt es sich dabei um eine so genannte nachrangige Sozialleistung. Das bedeutet, Sie dürfen sie erst beantragen, wenn Sie andere Sozialleistungen bereits ausgeschöpft haben. Dazu gehört das Arbeitslosengeld, jegliche Formen von Wohngeldern und -zuschüssen, Kindergeld, Kinderzuschläge, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld. In vielen Fällen wird
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