Arbeitgeber lehnen Schlichterspruch ab – Streiks im Bau kommen

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Streiks auf deutschen Baustellen werden immer wahrscheinlicher. Die Arbeitgeberverbände von Bauindustrie und Baugewerbe haben den vor zwei Wochen ergangenen Schlichterspruch abgelehnt.

Streiks auf deutschen Baustellen werden immer wahrscheinlicher. Die Arbeitgeberverbände von Bauindustrie und Baugewerbe haben den vor zwei Wochen ergangenen Schlichterspruch abgelehnt. Die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt kündigte umgehend Streiks in der Branche mit rund 930.000 Beschäftigten an.Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Robert Feiger, erklärte in Frankfurt: "Jetzt wird gestreikt, und das massiv.

Die Gewerkschaft hatte ihrerseits den Schlichterspruch des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, angenommen. Danach sollten die Einkommen zum Mai pauschal um 250 Euro steigen und elf Monate später noch einmal 4,15 Prozent im Westen beziehungsweise 4,95 Prozent im Osten. Feiger machte klar, dass sich nun auch die Gewerkschaft nicht mehr an den Schlichterspruch gebunden fühle und wieder für ihre ursprüngliche Forderung von 500 Euro mehr im Monat streiken werde. Feiger sagte: "Ich garantiere: Die Ablehnung des Schlichterspruchs wird den Bauunternehmen noch auf die Füße fallen, denn jetzt kann es nur teurer werden."Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Uwe Nostitz, beklagte schwere Mängel im Schlichterspruch.

Gegen eine pauschale Erhöhung der Gehälter mittels eines Festbetrags wandte sich Jutta Beeke, Vize im Hauptverband der Bauindustrie. In einigen Lohngruppen gebe es durch den Festbetrag zu hohe, in anderen nur relativ geringe Erhöhungen, erklärte sie. "Das können wir als Arbeitgeber so nicht verantworten."

Die Schlichtung ist zwischen den Tarifparteien vertraglich vereinbart, sobald eine Seite die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Dies hatte die IG Bau nach drei Runden getan. Schlegel hatte seinen Schlichterspruch nach Verhandlungen in Wiesbaden am 19. April veröffentlicht.hatte ursprünglich 500 Euro mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung im Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert.

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