Arbeitsgericht prüft Bobic-Klage gegen Kündigung bei Hertha

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Im Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic soll es Anfang April zu einem ersten Gerichtstermin kommen. Das Arbeitsgericht Berlin hat für den 3. April eine Güteverhandlung angesetzt, eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der dpa mitteilte.

Berlin - Solch ein Termin ist bei arbeitsrechtlichen Klagen obligatorisch und zielt auf einen möglichen Vergleich der Parteien ab. Bobic hatte im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht.

Der 51-Jährige wollte sich bislang nicht öffentlich zu der Angelegenheit äußern. Der Fußball-Bundesligist Hertha BSC hatte sich Ende Januar von seinem Sport-Geschäftsführer getrennt. Dagegen geht Bobic mit einer Kündigungsschutzklage vor. Hertha BSC hatte nach Bekanntwerden erklärt, sich zu Vertragsangelegenheiten nicht öffentlich äußern zu wollen.

Im Vorfeld des Termins sei schwer abzuschätzen, wie sich die Beteiligten bei dem Gütertermin verhielten, erklärte die Gerichtssprecherin. „Nach bisherigem Stand liegt uns nur der Vortrag der Klägerseite vor“, sagte die Sprecherin. Kommt es am 3. April nicht zu einer Einigung, würde Richter Hans-Jürgen Streicher einen Verhandlungstermin der zuständigen 41. Kammer ansetzen.

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