Geschafft: Bewerbung und Vorstellungsgespräch sind positiv verlaufen, der Arbeitsvertrag soll unterzeichnet werden. Vor lauter Freude über die neue Stelle
Geschafft: Bewerbung und Vorstellungsgespräch sind positiv verlaufen, der Arbeitsvertrag soll unterzeichnet werden. Vor lauter Freude über die neue Stelle sollten Sie dennoch einen kühlen Kopf bewahren und den Vertrag genau studieren. Hier lauern nämlich Stolperfallen.
Klauseln wie"das Arbeitsverhältnis endet mit der Probezeit" beenden den Job vorzeitig, weil Sie dann einen befristeten Vertrag unterschrieben haben. Steht im Vertrag dagegen nur"wird als Sachbearbeiter" oder"wird als Assistent" angestellt, dann kann der Arbeitgeber Sie fast überall im Betrieb einsetzen.
Für den Fall der Fälle sollte auch die Kündigungsfrist geregelt sein. Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen ist, desto länger ist meistens auch die Kündigungsfrist.
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