Frankfurt am Main (ots) - Die sechsteilige Dramedy über eine jüdisch-deutsche Familie und deren Delikatessengeschäft in Frankfurt am Main gewinnt beim diesjährigen International Series Festival von Cannes
Die sechsteilige Dramedy über eine jüdisch-deutsche Familie und deren Delikatessengeschäft in Frankfurt am Main gewinnt beim diesjährigen International Series Festival von Cannes in gleich drei Kategorien:"Beste Serie","Beste Musik" und"High School Award for Best Series".
"Drei Preise für 'Die Zweiflers' in Cannes! Das ist einfach sensationell, super-verdient und macht glücklich, weil dieses kluge, begabte Team rund um David Hadda eine Serie erschaffen hat, wie es sie nicht alle Tage gibt: Die Premiere in Cannes hat uns alle zum Lachen und Weinen im selben Moment gebracht. Gratulation! Wir freuen uns riesig. Alle Zuschauerinnen und Zuschauer können sich auf die Ausstrahlung freuen: Ab 3.
Familie - egal in welcher Kultur - kann unglaublich herausfordernd sein. Das wissen auch die Zweiflers. Die jüdische Familie aus Frankfurt steht vor einer lebensverändernden Entscheidung: Familienoberhaupt Symcha Zweifler will das Delikatessenimperium der Familie verkaufen. Doch der Verkauf bringt die Vergangenheit zurück, als unerwartet die wilden Anfänge von Symcha Zweifler im Frankfurter Rotlichtviertel direkt nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufleben.
In weiteren Hauptrollen spielen Mark Ivanir, Eleanor Reissa, Deleila Piasko, Leo Altaras, Ute Lemper, Leonille Wittgenstein, Lena Klenke und Martin Wuttke. Showrunner und Creator von"Die Zweiflers" ist David Hadda, der zusammen mit Juri Sternburg und Sarah Hadda die Drehbücher schrieb. Die Regie führten Anja Marquardt und Clara Zoë My-Linh von Arnim. Die Kamera verantwortet Phillip Kaminiak.
"Die Zweiflers" ist eine Produktion der Turbokultur GmbH in Koproduktion mit der ARD Degeto Film und dem Hessischen Rundfunk für die ARD und wurde von Hessen Film, dem Medienboard Berlin-Brandenburg, sowie dem FFF Bayern und dem GMPF gefördert. Produzenten sind David Hadda und Martin Danisch. Die Redaktion liegt bei Carolin Haasis und Christoph Pellander , sowie Jörg Himstedt .E-Mail: [email protected]: https://www.presseportal.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Große Fan-Meile, Kicken im Main: So feiert Fußball-Frankfurt die EMNur noch 90 Tage bis zur EM. Dann wird Frankfurt ein gigantisches Fußball-Fest feiern! Mit Fan-Meile, Mega-Bildschirm, Soccer im Main und fünf EM-Spielen.
Weiterlesen »
Frankfurt am Main: Mann in Kneipe hingerichtet: mit diesem Foto sucht die Polizei den mutmaßlichen KillerMord, definiert im § 211 des Strafgesetzbuches (StGB), beschreibt das vorsätzliche Töten eines Menschen unter besonders schweren Umständen. Es unterscheidet sich von Totschlag (§ 212 StGB) durch die sogenannten Mordmerkmale, die eine Tat als Mord qualifizieren. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.
Weiterlesen »
Frankfurt am Main: Mann in Kneipe hingerichtet: mit diesem Foto sucht die Polizei den mutmaßlichen KillerMord, definiert im § 211 des Strafgesetzbuches (StGB), beschreibt das vorsätzliche Töten eines Menschen unter besonders schweren Umständen. Es unterscheidet sich von Totschlag (§ 212 StGB) durch die sogenannten Mordmerkmale, die eine Tat als Mord qualifizieren. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.
Weiterlesen »
Frankfurt am Main: Mann in Kneipe hingerichtet: mit diesem Foto sucht die Polizei den mutmaßlichen KillerMord, definiert im § 211 des Strafgesetzbuches (StGB), beschreibt das vorsätzliche Töten eines Menschen unter besonders schweren Umständen. Es unterscheidet sich von Totschlag (§ 212 StGB) durch die sogenannten Mordmerkmale, die eine Tat als Mord qualifizieren. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.
Weiterlesen »
Frankfurt am Main: Mann in Kneipe hingerichtet: mit diesem Foto sucht die Polizei den mutmaßlichen KillerMord, definiert im § 211 des Strafgesetzbuches (StGB), beschreibt das vorsätzliche Töten eines Menschen unter besonders schweren Umständen. Es unterscheidet sich von Totschlag (§ 212 StGB) durch die sogenannten Mordmerkmale, die eine Tat als Mord qualifizieren. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.
Weiterlesen »
Frankfurt am Main: Mann in Kneipe hingerichtet: mit diesem Foto sucht die Polizei den mutmaßlichen KillerMord, definiert im § 211 des Strafgesetzbuches (StGB), beschreibt das vorsätzliche Töten eines Menschen unter besonders schweren Umständen. Es unterscheidet sich von Totschlag (§ 212 StGB) durch die sogenannten Mordmerkmale, die eine Tat als Mord qualifizieren. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.
Weiterlesen »