Ärger am Zoll: Nicht alle Lebensmittel dürfen eingeführt werden

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Ärger am Zoll: Nicht alle Lebensmittel dürfen eingeführt werden
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Beim Reiseproviant ist Vorsicht geboten: Vieles, was Touristen gegen den Hunger zwischendurch dabeihaben, wird in der Fremde nicht als Lebensmittel anerkannt und deshalb konfisziert. Unsere Kolumne „Ende der Reise“:

Klar gibt es Reisende, die in krimineller Absicht Verbotenes mit sich führen. Gerade eben ist wieder eine Bande beim Einschiffen aufgeflogen, die auf einer Transatlantik-Kreuzfahrt 30 Kilo Kokain von Brasilien nach Europa schmuggeln wollte. Das ist inzwischen offenbar eine beliebte Route: Von der brasilianischen Hafenstadt Santos aus versuchen Boten immer wieder, Drogen auf Touristenschiffen über den Atlantik zu bringen.

Weniger schwerwiegend, aber ebenfalls widerrechtlich ist der fehlgeschlagene Versuch eines Reisenden, ein Paar Stieglitze von Marokko nach Deutschland einzuführen. Zollbeamte haben die Vögel am Hamburger Flughafen entdeckt und sichergestellt. Die Details dieses Falles sind komplex, ums Tierwohl geht es dabei nur am Rande. Gegen den Reisenden ist in dieser Sache vielmehr ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden.

Mitunter aber werden Dinge ganz ohne Arglist auf Reisen mitgenommen - und lösen dennoch Ärger oder wenigstens Verstörung aus. So kreiste im vergangenen Sommer rohes Hähnchenfleisch zwischen Koffern auf einem Gepäckband des Flughafens von Seattle: Die Kühlbox eines Passagiers hatte sich geöffnet.

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