Das Oberlandesgericht München entschied, dass Pflichtteilsberechtigte unter bestimmten Bedingungen einen Arrest gegen Erben beantragen können, um Vermögen vor der Auszahlung des Pflichtteils zu sichern.
Das Oberlandesgericht München entschied, dass Pflichtteil sberechtigte einen Arrest beantragen können, um Vermögen vor der Auszahlung des Pflichtteil s zu sichern - unter Bedingungen. Angst, dass Erben Vermögen beiseiteschaffen, bevor Sie Ihren Pflichtteil bekommen? Dann können Sie mit einem sogenannten Arrest dagegen vorgehen. Dafür brauchen Sie aber eine gute Begründung.
Nahe Verwandte haben nach dem Tod eines Angehörigen einen Anspruch auf Mindestbeteiligung am Nachlass - den sogenannten Pflichtteil. Weil es aber häufig lange dauert, die Berechnungsgrundlage und damit den konkreten Anspruch zu bemessen, sind Pflichtteilsberechtigte oft in Sorge, dass das Vermögen bis dahin von Erben verprasst oder in Sicherheit gebracht wurde. Eine Möglichkeit: das Vermögen bis zur Auszahlung des Pflichtteils einfrieren lassen. Diesen sogenannten Arrest können Pflichtteilsberechtigte auf Antrag bewirken - das funktioniert aber nur, wenn entsprechende Bedingungen erfüllt sind, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts München (Az.: 3 W 1443/24 e), auf den die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist. Im konkreten Fall hatte ein Pflichtteilsberechtigter gegen die Erbin einen sogenannten Arrestbefehl zur Sicherung seines Pflichtteilsanspruchs in Höhe von 400.000 Euro bewirkt. Die Erbin setzte sich hiergegen erfolglos zur Wehr. Die Richter gaben dem Pflichtteilsberechtigten recht. Die Begründung: Ein solcher Arrest ist prinzipiell zulässig, wenn ein fundierter Verdacht besteht, dass die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs vereitelt oder erschwert werden könnte. Maßgeblich ist daher insbesondere die Frage, ob Erben Handlungen tätigen, die befürchten lassen, dass vollstreckungsfähiges Vermögen ohne den Arrest nicht mehr vorhanden sein wird. Alleine die Tatsache, dass Erben Vermögenswerte an Dritte übertragen, begründe zwar für sich noch keinen Arrestgrun
Pflichtteil Arrest Erbrecht Vermögenssicherung OLG München
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