In Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ und des NDR wurden schwere Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger erhoben. Das Landgericht Hamburg hat dies nun verboten.
Den Anwälten des Rammstein-Sängers Till Lindemann sind weitere juristische Teilerfolge im Umgang mit der Verdachtsberichterstattung über ihren Mandanten gelungen. Mehrere Passagen wurden per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt, wie dieKonkret geht es bei den einstweiligen Verfügungen um einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ und einen Bericht des NDR.
Den Angaben der Kanzlei zufolge wurde zum einen eine Passage eines SZ-Artikels von Mitte Juli untersagt. Demnach dürfe nicht der Verdacht erweckt werden, Lindemann habe „im Februar 1996 eine Frau vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen an der Frau ohne ihre Einwilligung vorgenommen“.
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